Internationale Begegnungen
Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Durchführung einer internationalen Maßnahme mit Förderung durch den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
„Die Förderung soll zum Zusammenwachsen der jungen Generation in Deutschland und Europa und zur Verständigung und Toleranz über Grenzen hinweg, zur Verbesserung des Dialoges zwischen den Generationen sowie zur Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger beitragen.“
Förderung internationaler Jugendbegegnungen
Schwerpunkte
Nicht gefördert werden u. a.:
| Begegnungsmaßnahmen sind:
Sondermaßnahmen Nicht aus dem KJP, sondern über die entsprechenden Jugendwerke/ Koordinierungszentren werden gefördert:
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Grundlagen der Förderung:
- Eine Maßnahme ist in erster Linie nur dann förderfähig, wenn sie ohne Förderung nicht stattfinden könnte/würde.
- Gegenseitigkeit und Gleichrangigkeit bedeutet eine langanhaltende Beziehung der Partnerorganisationen aufzubauen und Begegnungen in beiden Partnerländern abwechselnd durchzuführen. Hin- und Rückbegegnung sollten vorzugsweise innerhalb von 24 Monaten stattfinden.
- Sowohl die Anzahl sowie das Alter der Teilnehmenden der einzelnen Länder als auch die gleichberechtigte Teilhabe aller geschlechtlichen Identitäten wird sichergestellt und befindet sich in einem ausgewogenen Verhältnis.
- Es findet eine gemeinsame Planung durch die Partnerorganisationen statt. Alle relevanten Punkte der Begegnung werden also gemeinsam definiert: Die grundlegenden Rahmenbedingungen, Ziele, Programm, Thema und die Arbeitsweise.
- Gastgeberprinzip: Die reisende Gruppe ist für ihre Fahrtkosten verantwortlich, die gastgebende Gruppe für die Vor-Ort-Kosten aller Teilnehmenden! (Unterkunft, Verpflegung, Programm).
- Leitende mit Erfahrung in der internationalen Jugendarbeit, Juleica und Sprachkenntnissen sind vorteilhaft.
- Versicherungspflicht: Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden ausreichend versichert sind (Unfall-, Schadensersatz-, Insolvenz- und Krankenversicherung).
- Alter der Teilnehmenden 8 bis 26 Jahre.
- Dauer 5 bis 30 Tage (incl. An- und Abreise).
- Anzahl der Teilnehmenden einer Jugendbegegnung: Sofern es sich nicht um eine bestehende/feste Gruppe handelt max. 15 Teilnehmende je Gruppe
- Bei Fachkräfteprogrammen: Max. 10 Teilnehmende je Partnergruppe
- Generell werden bei minderjährigen Teilnehmenden für jeweils 10 Kinder/Jugendliche zusätzlich 2 Begleitpersonen (w/m) anerkannt.
- Teilnehmer*innen-Gebühren sind in Betracht zu ziehen, ihr Verzicht zu begründen.
- Auf die Förderung vom BMFSFJ ist in öffentlichen Berichten, Einladungen hinzuweisen. Das o.g. Logo des BMFSFJ ist zu verwenden.
Woher kommt das Geld?
Das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung ist der Kinder- und Jugendplan (KJP). Aus dem Bundeshaushalt werden hierfür jährlich Mittel bereitgestellt. Somit verfügen wir über Steuergelder, auf deren sinnvollen Einsatz alle Steuerzahler*innen ein Recht haben.
Förderfähige Ausgaben IN-Maßnahmen (Begegnungen in Deutschland): Gefördert werden ALLE Teilnehmenden:
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OUT-Maßnahmen (Begegnungen im Ausland): Gefördert wird nur die deutsche Gruppe:
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Fördersätze
Die aufgeführten Beträge sind Maximalförderungen. Die Bundesebene der DLRG-Jugend bekommt als Zentralstelle vom BMFSFJ einen Förderbetrag zur Verfügung gestellt. Dieser wird unter den beantragten Maßnahmen aufgeteilt. Gibt es mehr Anträge als Mittel, so kann der theoretische KJP-Maximalbetrag nicht in voller Höhe gewährt werden.
Eigenmittel (inkl. Teilnahmebeiträge) in Höhe von etwa 10% der Gesamtaufwendungen werden vorausgesetzt.
Grundsätzlich gilt: Keine Förderung ohne Belege. Alle Originalbelege sind der Zentralstelle (Bundesebene der DLRG-Jugend) vorzulegen und ggf. weitere Förderungen offen zu legen.
IN-Maßnahmen
Zuschläge für Vor- und Nachbereitung
| OUT-Maßnahmen
Honorar für Sprachmittler*innen / Dolmetscher*innen:
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Das Verfahren
- Bei der erstmaligen Durchführung von Maßnahmen sowie bei Sonderprogrammen so früh wie möglich die Voranmeldung im Bundesbüro einreichen (die Jugendwerke / Koordinierungszentren haben z. T. Antragsfristen im Herbst des Vorjahres der Begegnung).
- Aus dem Bundesbüro der DLRG-Jugend erhaltet ihr alle weiteren Antragsformulare. Diese müssen zusammen mit der Einverständniserklärung des Landesjugendvorstands ausgefüllt zurückgesendet werden. Für Anträge zum KJP empfehlen wir diese im vierten Quartal des Vorjahres einzureichen.
- Wenn der Bewilligungsbescheid vom BMFSFJ der Zentralstelle vorliegt, berät der Bundesvorstand über die vorliegenden Anträge und lässt euch über das Bundesbüro den Bewilligungsbescheid (mit der Höhe des Förderungszuschusses) zukommen. Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid geht euch auch ein sogenannter Weiterleitungsvertrag zu, indem die genauen Modalitäten für die Voraussetzung der Förderung geregelt sind.
- Einige Wochen vor der Maßnahme müssen 50% der bewilligten Fördersumme im Bundesbüro abgerufen werden.
- Ihr veranstaltet eure internationale Jugendbegegnung und rechnet anschließend den Zuschuss mit dem Bundesbüro ab. Hierbei ist wichtig, dass alle Belege im Original im Bundesbüro eingereicht werden. Die originalen Abrechnungsbelege werden euch dann schnellstmöglich zurückgesandt. Teilnahmelisten (deutsche und ausländische) verbleiben im Original im Bundesbüro, ganz wichtig: Fehlen diese (auch wenn es nur ein Teil sein sollte) gibt es keine Förderung!
Weiterführende Information zum KJP
- Richtlinien des KJP des Bundes: Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
Übersicht über die richtlinienergänzenden Regelungen zur Internationalen Jugendarbeit des KJP aus Juni 2016 auf Anfrage bei uns erhältlich.
Formulare zum KJP (im Bundesbüro erhältlich)
Antrag:
| Verwendungsnachweis:
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Kontakt / Ansprechpartner*innen im DLRG-Jugend Bundesbüro
Abrechnungsfragen
Nicole Kimsky
nicole.kimsky(at)dlrg-jugend.de
05723 / 955 -345
Inhaltliche Fragen
Klaus Groß-Weege
klaus.gross-weege(at)dlrg-jugend.de
05723 / 955 – 300